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Im Hotelzimmer des erfolgreichen Geschäftsmannes Maiwald wird die tote Bettina Ulrich gefunden, die für den ‚Escort-Service Kolf‘ arbeitete. Tatwaffe war ein Aschenbecher. Zunächst spricht vieles dafür, dass Maiwald das Mädchen tötete, da diese mit einer versteckten Videokamera erpresserische Aufnahmen von sich und Maiwald beim Sex gemacht hatte. Hinzu kommt, dass Maiwald, der aufgrund einer Schädelverletzung, die man ihm mit dem Aschenbecher zugefügt hatte, unter einer Amnesie leidet. Er räumt einen Angriff auf Bettina Ulrich ein, aber getötet habe er sie nicht – da sei er sich sicher. Am Tatort finden sich Hinweise auf einen möglichen dritten Tatbeteiligten. Während sich Maiwald noch im Krankenhaus von seinen Verletzungen erholt, ermitteln die Kommissare Bonhoff und Kehler im Umfeld des Opfers. Bonhoff lernt dabei die Schwester des Opfers, Sonja Ulrich, kennen. Sie arbeitet ebenfalls, wenn auch bei weitem nicht so erfolgreich wie Bettina, für den Escort-Service. Bonhoff nimmt die Agentur und deren Chef Kolf unter die Lupe, dem mehr an dem Ruf seines Ladens als an dem Schicksal seiner Mädchen gelegen scheint. Kehler gibt sich gegenüber Sonja im Rahmen einer verdeckten Ermittlung als interessierter Käufer möglicher Erpressungsvideos aus.
Die Polizisten möchten abklären, ob es weitere Erpressungen gab und wer darin verwickelt sein könnte. Tatsächlich bietet Sonja weitere Videos an. Die Übergabe wird jedoch durch Kolf vereitelt. Zusätzlich taucht noch ein weiteres mögliches Erpressungsopfer auf: Axel de Winter – ebenfalls Stammkunde von Bettina. Nachdem diesem nachgewiesen wurde, dass er in der Tatnacht im Hotel war, gibt er an, von Bettina erpresst worden zu sein und mit dem Mädchen über den Preis des Videos verhandeln wollte. Durch weitere Ermittlungen können Kolf und de Winter jedoch als Täter ausgeschlossen werden, wo hingegen sich eine Tatbeteiligung Sonjas abzeichnet. Für die Anklage scheint festzustehen, dass Sonja bei den Erpressungen mit ihrer Schwester Bettina zusammenarbeitete und ihre Schwester aus Versehen tötete, als sie diese vor dem Angriff Maiwalds schützen wollte. Diesen scheint sie erst mit dem zweiten Schlag getroffen zu haben, welcher dann die Amnesie auslöste. Vor diesem Hintergrund wird Sonja wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes zur Verdeckung der Erpressung, angeklagt. Vor Gericht stellt sich der Fall dann jedoch ganz anders dar. (RTLplus)

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