Ferdinand von Schirach: Glauben


Episode 6 (E06)

(Folge)
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Deutschland, 2021, 40 min

Inhalte(1)

Der Prozess gegen Perez beginnt. Gleich zu Beginn überrascht Schlesinger das Gericht und legt offen, dass der Kinderarzt Dr. Liessen farbenblind ist. Dessen Befunde über sexuellen Missbrauch an Kindern, die sich auch auf gerötete Hautstellen stützen, sind fragwürdig, da Liessen Hautrötungen gar nicht als solche erkennen kann. Darüber hinaus kommt ans Licht, dass das wichtigste Beweisstück im Prozess - der Abstrich des einzigen Kindes, an dem Liessen Spermaspuren erkannt haben will - niemals forensisch untersucht wurde. Die Probe war in der Praxis von Dr. Liessen versehentlich entsorgt worden. Damit ist auch dieser angebliche Beweis vor Gericht wertlos. Als Schlesinger anschließend KHK Laubach vor Gericht befragt, kommt heraus, dass das Kamera-Objektiv, das bisher als objektiver Beweis für die Existenz eines Kinderpornografie-Rings galt, zur Fotokamera eines Polizeifotografen gehört. Der Polizei ist bei der Sicherung des Beweismittels schlichtweg ein Fehler unterlaufen. Schließlich wird Ina Reuth in den Zeugenstand gerufen. Schlesinger überrascht das Gericht erneut: Die Kinder können das Wandbild am Kellereingang der Kneipe zwar nicht von der Straße aus gesehen haben - wohl aber von Ina Reuths Balkon.
Ina Reuths Wohnung liegt dem Hintereingang von Perez' Kneipe direkt gegenüber. Schlesinger kann noch weitere Unstimmigkeiten in den Aussagen der Kinder offenlegen, die weder von Reuth noch in dem Gutachten des Sachverständigen bemerkt wurden. Doch er hat den Prozess damit noch nicht gewonnen. Auch wenn es in den Kinderaussagen Unstimmigkeiten gibt, kann nach Ansicht von Richterin Landsberg nicht ausgeschlossen werden, dass der Kern der Aussagen - der Missbrauch selbst - dennoch wahr ist. Nach Ende des Prozesstags nimmt Azra Schlesinger mit auf einen Hügel am Rande der Stadt, die beiden blicken auf das pittoreske Ottern. Azra fragt Schlesinger, ob er sich sicher sei, dass alle Angeklagten im Otterner Missbrauchsprozess unschuldig seien. Das ist er nicht. Aber: In einer rechtsstaatlichen Demokratie haben sie ein Recht auf Verteidigung. (VOX)

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